Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung sowie "Ergänzende Bestimmungen für Erdgaslieferungen"
(gültig ab 01. 09. 2010)
Die Stadtwerke Langenfeld GmbH bietet ab dem 01. September 2010 im Gebiet der Stadt Langenfeld die Lieferung von Erdgas zu den folgenden Preisen und Bedingungen an:
| 1. | Grundversorgung Der Erdgaspreis in der Grundversorgung setzt sich aus einem Grund- und Messpreis für das Bereitstellen der Anlagen und dem Arbeitspreis für die gelieferte Energiemenge zusammen. Hierzu wird für die Umrechnung von Kubikmeter (m³, volumetrische Messung) in Kilowattstunden (kWh, thermische Abrechnung) ein entsprechender Umrechnungsfaktor (Betriebsbrennwert) verwendet. Der jeweilige Grund- und Messpreis wird für den Zeitraum eines Jahres berechnet, der jeweilige Arbeitspreis ist der Preis für die bezogene Energiemenge:
Vorstehende Grundversorgungspreise gelten für Haushaltskunden. Dies
sind alle Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch
im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden
nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche
oder gewerbliche Zwecke kaufen und das Erdgas in Niederdruck entnehmen. |
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| 2. | Ersatzversorgung und Belieferung von Nichthaushaltskunden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2.1 | Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden in Niederdruck erfolgt zu den Preisen der Grundversorgung (Ziffer1). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2.2 | Die Preise der Grundversorgung (Ziffer 1) gelten auch für Nichthaushaltskunden (Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke), sofern diese keinen Gasliefersondervertrag in Textform abgeschlossen haben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3. | Konzessionsabgabe und Steuern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.1 | Konzessionsabgaben Die Arbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Langenfeld abgeführt wird. Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit gemäß Konzessionsabgabenverordnung - für Lieferungen im Kleinabnehmertarif der Grundversorgung: 0,61 Ct/kWh, - für sonstige Lieferungen in der Grundversorgung: 0,27 Ct/kWh, - für Lieferungen aufgrund von Sonderverträgen: 0,03 Ct/kWh. |
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| 3.2 | Energiesteuer Im Arbeitspreis ist der gültige Energiesteuersatz in Höhe von netto 0,550 Ct/kWh (0,655 Ct/kWh brutto) enthalten. Bei Änderungen der Energiesteuerbelastung ändert sich der jeweilige Arbeitspreis entsprechend der Änderung der Energiesteuerbelastung. Gesetzlich geforderter Hinweis zur Verwendung von Erdgas und zur Energiesteuer: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverord-nung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde auch den Stadtwerken gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Folge kann die Nachforderung der Energiesteuerbelastung sein. |
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| 3.3 | Umsatzsteuer Alle genannten Kosten und Beträge unterliegen der Umsatzsteuer soweit die Umsatzsteuerfreiheit nicht ausdrücklich genannt ist. Zu den Nettopreisen ist die jeweils gültige, gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen und vom Kunden zu entrichten. |
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| 4. | „Ergänzende Bestimmungen für Erdgaslieferungen“ der Stadtwerke Langenfeld GmbH | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1 | Der Erdgasverbrauch des Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresverbrauchsabrechnung). Die Stadtwerke sind berechtigt, in kürzeren Zeitabständen Rechnung zu legen. Sie erheben elf monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen (§ 13 GasGVV). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2 | Zahlungen fälliger Rechnungsbeträge sowie Abschlags- oder Vorauszahlungen können per Lastschrift, Überweisung oder Bareinzahlung erfolgen (§ 16 Absatz 3 GasGVV). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.3 | Die Stadtwerke stellen Erdgas mit einem mittleren Brennwert von ca. Ho,n = 10,21 kWh/m³ im Normzustand mit den nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten zur Verfügung. Die im Betriebszustand gelieferte Energiemenge ergibt sich unter Berücksichtigung eines mittleren Luftdrucks von 1.009 (1.005) mbar, eines Gasdrucks von 22 mbar und einer Gastemperatur von 15° C zu einem Betriebsbrennwert Ho,B von ca. 9,85 (9,81) kWh/m³. Vorübergehende Schwankungen des Brennwertes haben keine Auswirkungen auf den Gaspreis. Bei nachhaltigen Änderungen des Brennwertes werden die Arbeitspreise verhältnismäßig angepasst. Stellt der Kunde Anforderungen an die Gasqualität, die darüber hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, Vorkehrungen zum störungsfreien Betrieb seiner Geräte und Anlagen zu treffen. |
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| 4.4 | Bei Zahlungsverzug des Kunden (§ 17 GasGVV) werden von den Stadtwerken für jede Mahnung folgende Kosten, gestaffelt nach der Forderungshöhe erhoben:
Die Möglichkeit des Nachweises, dass bei einer Mahnung oder beim Nachinkassogang ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, bleibt unberührt. Für die Unterbrechung und Wiederaufnahme der Erdgasbelieferung sind vom Kunden die vom Messstellen- oder Netzbetreiber hierfür verlangten Kosten zu tragen. |
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| 4.5 | Hinweis: Änderungen der Preise erfolgen auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 und 3 GasGVV. Im Falle einer Preisänderung steht dem Kunden das Kündigungsrecht nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GasGVV zu.
§ 5 Abs. 2 und 3 GasGVV lauten: § 20 Abs. 1 Satz 1 GasGVV lautet: |
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| 4.6 | Im Falle einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Erdgasversorgung und hieraus resultierender Schäden kann der Kunde mögliche Ansprüche gegen den jeweiligen Netzbetreiber geltend machen (§ 2 und § 6 Absatz 3 GasGVV). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5. | Inkrafttreten Diese Preisregelungen und die "Ergänzenden Bestimmungen für Erdgaslieferungen" treten ab 01. September 2010 in Kraft. Die Preisregelungen treten an Stelle der seit 01. September 2009 gültigen Tarife. |
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| 6. | Weitere Informationen Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife, unsere Leistungen und die Preisregelungen erhalten Sie in unserem Kundenzentrum KunZe Solinger Straße 41 in Langenfeld während der Öffnungszeiten oder in dieser Zeit telefonisch unter der Rufnummer: 02173 / 979 - 500. |
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Ihre Stadtwerke Langenfeld GmbH
- Hier können Sie die GasGVV Anlage1 ab 01.09.2010 herunterladen.


















