Verträge, Bedingungen, Verfahren

Die nachfolgenden Dokumente basieren auf der Kooperationsvereinbarung der deutschen Gasnetzbetreiber in der Änderungsfassung vom 29.07.2008 (KOV III)

Für den Gasnetzzugang gelten:

Technische Mindestanforderungen für Netzanschlüsse an das Netz der Stadtwerke Langenfeld GmbH gemäß §19 EnWG

Bezüglich der technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen, wird auf das Regelwerk des DVGW verwiesen.
Relevant sind insbesondere die Arbeitsblätter G 260 "Gasbeschaffenheit",
G 262 "Biogas", G 280-1 "Gasodorierung" und G 2000 "Mindestanforderungen bezüglich Inoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze".

Über die in den DVGW Arbeitsblättern G 260 und G 262 geforderten Eigenschaften hinaus darf das eingespeiste Gas keinerlei Komponenten enthalten, die einen Transport, eine Speicherung oder Vermarktung behindern oder eine besondere Behandlung erforderlich machen. Ist damit zu rechnen, dass die Konzentration bestimmter Gasbegleitstoffe, wie z.B. H2S, O2 oder CO2 überschritten wird, so ist die Konzentration dieser Komponenten kontinuierlich zu überwachen und aufzuzeichnen.
Die Einspeisung muss unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW Arbeitsblattes G 685 erfolgen. Die Beschaffenheit des eingespeisten Gases muss an jedem Ausspeisepunkt eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung gewährleisten.

Die eingespeisten Gasflüsse müssen im Minimum und Maximum hinsichtlich Menge und Druck so eingestellt sein, dass bestehende vertragliche Vereinbarungen Dritter nicht berührt sind. Diesbezüglich sind einzelfallbezogene vertragliche Regelungen zu treffen.

Weitere Regelungen/Vertragsvorlagen sind in Erarbeitung.

Vereinbarung zu Geschäftsprozessen und Datenformaten nach Tenor 3 GeLi Gas

"Die Stadtwerke Langenfeld GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 - GeLi Gas) - Portalmodell - an.

In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.